Bei ihm liegt
die politische Richtlinienkompetenz und er vertritt Bayern nach
außen. In seinem Handeln ist er gegenüber dem
Landtag verantwortlich. Der Ministerpräsident kann von einem
Begnadigungsrecht Gebrauch machen.
Die
Regierung von Oberbayern ist eine staatliche Mittelbehörde
mit Sitz in München mit etwa 1.500 Mitarbeitern aus
über 25 wissenschaftlichen Fachrichtungen. Sie koordiniert
für die bayerischen Staatsministerien auf oberbayerischer
Ebene, berät und beaufsichtigt 34 nachgeordnete staatliche
Behörden und vergibt Fördergelder für
private und öffentliche Vorhaben in Höhe von
über einer halben Milliarde Euro jährlich.