Die
Melodie stammt von
Konrad Max Kunz
aus
dem Jahr 1860. Der Text der ursprünglichen drei Strophen
stammt von Michael Öchsner.
Beide waren Mitglieder der Bürger-Sänger-Zunft
München, die das Lied am 15. Dezember 1860 erstmalig
aufführte.
Da das Lied
bald zum Volkslied
wurde, kamen unterschiedliche Fassungen in Umlauf. 1948 schrieb der
bayerische Dichter Joseph Maria Lutz
eine neue Fassung der Hymne entsprechend einem Beschluss des Vorstands
der Bayernpartei.
Die Partei trat für die zukünftige
Unabhängigkeit Bayerns ein, lehnte den Beitritt Bayerns zur
Bundesrepublik Deutschland, deren Gründung vorbereitet wurde,
ab und ließ deshalb jeden Bezug Bayerns zu Deutschland aus
der Hymne streichen. Zum Beispiel ersetzte er das "deutsche Erde" durch
"Heimaterde" und "Deutschlands Bruderstämme" durch die
"Stämme vom Alpenrand zum Main". In einer neuen dritten
Strophe, in der ursprünglich der König aufgefordert
worden war, das "heilige Recht des Volkes" zu wahren, die bereits 1919
nach dem Sturz der Monarchie in den Schulbüchern gestrichen
worden war, forderte er das Volk auf, die Menschenrechte zu
schützen.
Seit
1964
wird das Bayernlied offiziell bei feierlich
gestalteten staatlichen Veranstaltungen gespielt und seit 1966
offiziell „Hymne“ genannt.
Ministerpräsident Alfons Goppel empfahl
in einer Bekanntmachung vom 29. Juli 1966 als Text die Lutz-Fassung zu
gebrauchen, was jahrelang zu Streitigkeiten zwischen den
Öchsner-Anhängern und den Befürwortern der
Lutzfassung führte. Ministerpräsident Franz
Josef Strauß beendete die Streitereien durch die
Feststellung, dass die von Landtag und Regierung 1952/1953
beschlossenen ersten beiden Strophen der Öchsner-Fassung
(für das Lernen in den Schulen und den Gebrauch im Bayerischen
Rundfunk) weiterhin gelten. Das war bereits am 11. November 1952 im
kulturpolitischen Ausschuss des Bayerischen Landtags einstimmig und
anschließend vom Plenum (von fünf Fraktionen)
beschlossen worden; am 3. März 1953 hatte der Ministerrat der
großen Koalition den Landtagsbeschluss vollzogen und das
Lernen des schon damals „Hymne“ genannten Liedes
angeordnet. Im Gegensatz zu anderen Regionalliedern Badnerlied,
Niedersachsenlied
etc.) genießt die Bayernhymne den Schutz von § 90a
StGB Verunglimpfung
des Staates und seiner Symbole).
Die
Originalsätze galten bis vor wenigen Jahren
als verschollen. 1995 entdeckte der Archivar der
Bürger-Sänger-Zunft (BSZ), Johannes Timmermann, die
ältesten Noten der Hymne im BSZ-Archiv und
anschließend die originalen Kompositionen von Kunz
für Chor und Symphonieorchester im Altbestand einer
Gymnasialbibliothek, der gerade an die Bayerische Staatsbibliothek
abgegeben worden war. 1996 wurde in der BSZ der große
Symphoniesatz der Hymne von Chor und Orchester der BSZ im Herbstkonzert
aus Anlass der Feiern zum 50. Verfassungsjubiläum des heutigen
Freistaates Bayern zum ersten Mal seit sicher weit über
hundert Jahren wieder zu Gehör gebracht.
Im
Königreich Bayern war - trotz der hohen
Popularität des Liedes „Für
Bayern“ - die offizielle Hymne „
Heil unserm
König, Heil!“. Das „Lied
für Bayern“ wurde vor allem im 19. Jahrhundert oft
nicht mit der Melodie von Konrad Max Kunz,
sondern mit der Melodie von Joseph Haydn zur
österreichischen Kaiserhymne - zur heutigen deutschen
Nationalhymne - gesungen.
Die
Musik- und Kabarettgruppe „
Biermösl
Blosn“ verursachte 1982 einen Eklat, als sie die Parodie
„Gott mit dir du Land der BayWa“
veröffentlichte, in der der Einsatz von Chemie in der
bayerischen Landwirtschaft kritisiert wurde. Anfangs wurde das Lied im
Bayerischen
Rundfunk nicht gespielt. Im Jahr 1998 wurde die Auflage eines
Musikschulbuchs vom bayerischen
Kultusministerium zurückgezogen, da es eben diese
Parodie enthielt.